AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SOTEC GmbH & Co KG

 

Hier können Sie unsere AGB als PDF-Dokument herunterladen: SOTEC – AGB_DE

Gültigkeit: ab 01.10.2024

 

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SOTEC GmbH & Co KG  (nachstehend „Anbieter“) und dem Kunden über:

  • Verkauf von Hardware (einschließlich mit Software)
  • Erstellung Software (individuell und standard) 
  • die Lizenzierung von Software 
  • weitere zusätzliche Dienstleistungen und Waren. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines Vertrags und gelten nur für Beziehungen, die nicht im Vertrag vereinbart sind.

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind der Ort der Leistungserbringung und der des Warenverkaufs der Sitz des Anbieters.

1.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen und verkauft Waren unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen und/ oder Waren durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 

1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.

2. Vergütung und Bezahlung

2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. 

Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.

2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb Deutschlands grundsätzlich spätestens 30 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug frei Zahlstelle zu zahlen. 

Die Rechnungen für Waren und Dienstleistungen außerhalb Deutschlands sind per Vorkasse zu bezahlen.

2.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter die Vergütung frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die erhöhte Vergütung dem aktuellen Listenpreis des Anbieters entspricht.

Weitere Erhöhungen können frühestens 3 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird  zum, in der Ankündigung genannten, Zeitraum wirksam.

Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als zehn Prozent erhöhen. 

2.4 Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und der Anbieter im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.

2.5 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung ist der Anbieter berechtigt, alle weiteren Dienstleistungen und Lieferungen von Waren auszusetzen. Diese Aussetzung gilt nicht als Verzögerung seitens des Anbieters und entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Anbieter wird den Kunden schriftlich über die Aussetzung informieren. Sobald die vollständige Zahlung eingegangen ist, werden die Dienstleistungen und Lieferungen unverzüglich fortgesetzt.

3. Sonstige Bedingungen für die Dienstleistungen

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.

3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.

3.3 Der Kunde wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen.

Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.

3.4  Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b) die Leistung rechtsverletzung frei gestalten oder

c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

3.5 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Rechnung des Anbieters erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

3.6 Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

4. Sonstige Bedingungen für den Warenverkauf

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferungen der Waren gemäß EXW Incoterms 2020.

4.2 Der Anbieter gewährleistet die angemessene Verpackung der Waren für die Lieferung.

4.3 Der Anbieter stellt alle Unterlagen, die für den Betrieb, die Installation und/oder Nutzung benötigt werden, digital zur Verfügung.

4.4 Jede Ware wird nur mit einer Sendungsnummer versendet. Die Ware gilt nach Bestätigung durch den Versanddienstleister als erhalten, sofern der Empfänger dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens reklamiert.

4.5 Der Lieferzeitraum variiert je nach Land, und die Details werden zwischen den Parteien besprochen. Sollte sich der Lieferzeitraum verlängern, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden rechtzeitig zu informieren und einen neuen Zeitraum festzulegen.

4.6 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.

4.7 Der Anbieter gewährt eine Gewährleistung von zwölf Monaten auf seine Waren. Diese Gewährleistung umfasst alle Material- und Herstellungsfehler. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Lieferung der Waren. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich über den Mangel zu informieren und die defekten Waren zurückzusenden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Waren zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Diese Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, normalen Verschleiß oder äußere Einflüsse verursacht wurden.

5. Mängel- und Störungsmanagement 

5.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen und Waren gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung.

5.2 Der Anbieter trägt Sorge dafür, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Waren von höchster Qualität sind.

5.3 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt bei nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch bei Schäden aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ansprüche wegen Mängeln bestehen ebenfalls nicht bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

Der Anbieter behebt alle Mängel während der Gewährleistungsfrist nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder Ersatzlieferung.

5.4 Alle Termine und Zeiträume müssen im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zeiträume:

  • Der Kunde informiert den Anbieter innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich über alle Mängel.
  • Der Anbieter analysiert die gemeldeten Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen und gibt dem Kunden eine Antwort mit Vorschlägen zur Behebung der Mängel. Dieser Zeitraum kann vom Anbieter auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn dies notwendig ist.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, so schnell wie möglich auf die Mängelmeldungen zu reagieren.

Der spezifische Zeitraum für die Behebung der Mängel wird von den Parteien in jedem Fall einvernehmlich festgelegt.

5.5 Zusätzlich gelten die folgenden Bedingungen:

Der Anbieter garantiert die Einhaltung der vereinbarten Fristen, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor, der die fristgerechte Leistungserbringung unmöglich macht.

Sollte der Anbieter den vereinbarten Zeitraum zur Behebung der Mängel nicht einhalten können, informiert er den Kunden unverzüglich und schlägt einen neuen, angemessenen Zeitraum vor, der ebenfalls einvernehmlich festgelegt wird.

Alle Änderungen der vereinbarten Termine und Zeiträume bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Zustimmung beider Parteien.

5.6 Im Falle eines außergewöhnlichen betrieblichen Notfalls ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarten Termine und Zeiträume zu verlängern. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die neuen Termine und Zeiträume informieren. Dieser Fall gilt nicht als Verzögerung seitens des Anbieters.

6. Haftung

6.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die Waren und Dienstleistungen rechtzeitig und gemäß den vereinbarten Qualitätsstandards oder dem Produktstandard zu erbringen.

6.2 In allen Fällen, in denen der Anbieter aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Anbieter nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch  auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6.3 Im Fall eines Datenverlustes haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

6.4 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. 

6.5 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

6.6 Der Anbieter haftet dem Kunden stets laut des Gesetz 

a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

6.7 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

Diese Haftung ist bei Sach und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.  Die Haftung für Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf mehr als € 50.000. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung,üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme.

6.8 In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten befreit.

Unter höherer Gewalt versteht man  ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Dazu zählen  insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, massive gewalttätige Unruhen oder ein Reaktorunfall, Naturkatastrophen, Pandemie sonstiges.

Im Falle höherer Gewalt sind die betroffenen Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit, solange und soweit das Ereignis der höheren Gewalt andauert und sie daran hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.

Die betroffenen Vertragsparteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu mindern und ihre vertraglichen Verpflichtungen schnellstmöglich wieder zu erfüllen, sobald das Ereignis der höheren Gewalt beendet ist. Dauert das Ereignis der höheren Gewalt länger als 90 Tage, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

7. Geistiges Eigentum

7.1  Im Rahmen der Zusammenarbeit ist das geistige Eigentum (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Patentrechte) der Anbieter oder Dritter zu beachten. Die Zusammenarbeit gewährt keine Lizenz- oder Nutzungsrechte an dem jeweiligen geistigen Eigentum der Anbieter oder Dritter.

7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, stimmt der Kunde zu, dass der Anbieter berechtigt ist, Informationen über die Zusammenarbeit, einschließlich der Verwendung des Logos des Kunden, anzukündigen (z.B. auf der eigenen Website, auf Messen oder Ähnlichem). Dabei wird der Anbieter die Vertraulichkeit wahren. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.

7.3 Die Übertragung der geistigen Eigentumsrechte erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags, jedoch erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts.

7.4 Der Anbieter gewährleistet, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der entwickelten Software ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zustehen. Der Anbieter stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er berechtigt ist, diese Rechte auf den Kunden zu übertragen.

7.5 Angebote, Entwürfe, Zeichnungen (auch Skizze oder Faustskizze) und/oder wörtliche Darstellung einer Lösung oder Teillösung einschl. aller Anlagen, bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. 

7.6 Der Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen stellt den Diebstahl geistigen Eigentums dar und führt zu einer Schadensersatzverpflichtung und kann auch strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. 

8. Datenschutz 

8.1 Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.

8.2 Die Datenschutzerklärung  findet auf der Website des Anbieters statt.  Mit der Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. 

9. Sonstiges

9.1 Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner.

Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

9.2 Sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen sowie jedwede Streitigkeit über das Zustandekommen dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand Calw, da es der Ort der Leistungserbringung und des Warenverkaufs ist.

9.4 Der Anbieter und der Kunde sind nicht berechtigt, Rechte aus oder in Zusammenhang ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abzutreten.

9.5 Sollten einzelne dieser Bedingungen oder einzelne Bestimmungen der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

9.6 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.

Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände.

Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.